CSDDD

Die EU-Richtlinie zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten in den Lieferketten (CSDDD) kommt nun doch schneller als so mancher Politiker geglaubt hat.

Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat am 15. März 2024 dem CSDDD (Richtlinie zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten in den Lieferketten) zugestimmt. Die Zustimmung des EU-Parlaments und des Rates Ende April 2024 gilt als sicher.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) muss nach Verabschiedung der EU-Richtlinie innerhalb von 2 Jahren angepasst werden.

Was tun? Erst einmal zurück auf Null und abwarten? Schwierig.

Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten ist nicht nur in der EU nicht mehr aufzuhalten, sondern weltweit.

Die US-Regierung hat ihren Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte aktualisiert und erwartet von Unternehmen, ihre menschenrechtliche Sorgfalt in ihrer gesamten Wertschöpfungskette auszuüben. Das kommt uns doch bekannt vor?

Die Welle der Regelung zu der Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ist nicht mehr aufzuhalten. Abwehren und Ausbremsen von entsprechenden Gesetzesinitiativen macht keinen Sinn.

Die Unternehmen haben die Wahl die Welle entweder „zu reiten“ oder von der Welle fortgespült zu werden.

Das deutsche LkSG sollte baldmöglichst an die EU-Richtlinie angepasst werden. Insbesondere auch deshalb, weil von der EU-Richtlinie nur Unternehmen ab 1000 MA und mehr als 450 Mio. Euro betroffen sein werden – also eine geringere Anzahl von Unternehmen als aktuell noch von dem deutschen LKSG.

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Mittelstand und Compliance

Compliance ist kein Hexenwerk, sogar für den Mittelstand

Compliance Management Systeme und Mittelstand sind kein Widerspruch. Ganz im Gegenteil.

Bei Compliance geht es um die Befähigung von Unternehmen und Mitarbeitenden, die geltenden Gesetze und internen Regeln zu kennen und einzuhalten.

Sind die relevanten Gesetze bekannt und werden im Unternehmen eingehalten, reduziert dies in erheblichem Umfang die Haftungsrisiken der Geschäftsführung und der Mitarbeitenden.

Das ist natürlich auch für den Geschäftsführer und die Führungskräfte im Mittelstand wichtig.

Aber wie erreicht man diesen idealen Zustand?

Die Lösung ist ein Compliance Management System (CMS), das auch für ein mittelständisches Unternehmen passt und das operative Geschäft nicht behindert, sondern unterstützt.

Ein CMS von der Stange gibt es nicht. Es muss jeweils auf die spezifischen Bedürfnisse eines Unternehmens angepasst werden.

Das ist etwas Aufwand aber auch die Chance ein CMS einzuführen, dass das Unternehmen und die Mitarbeitenden, insbesondere die Führungskräfte, unterstützt.

Der Erfolg liegt in der Vorbereitung.

Herzstück eines jeden CMS ist die Risikoanalyse.

Wer kennt die Risiken Ihres Unternehmens besser als Sie selbst? Die Risikoanalyse muss sorgfältig durchgeführt werden.

Auf Basis der Risikoanalyse wird dann passgenau das CMS für Ihr Unternehmen maßgeschneidert.

Ein Aufwand der sich lohnt.

Wie sehen Sie das?

Bei Fragen zu Compliance Management Systemen kontaktieren Sie mich gerne. Den Link zum Kontaktformular finden Sie im ersten Kommentar 👇

Sie haben Post

Sie haben Post! – Ein Hinweis ist eingegangen

In Ihrem Meldesystem ist ein Hinweis eingegangen. Was ist jetzt zu tun?

Sie haben ein Seminar für den Erwerb des Fachkundenachweises nach §15 Absatz 2 HinSchG besucht. Sie wissen, das Fristen einzuhalten sind, die Identität des Hinweisgebers zu wahren ist und zunächst auch der Person, die etwas getan haben soll. Sie kennen die Theorie, aber noch nicht die Praxis.

Es ist allerdings der erste Fall der Ihnen gemeldet wird, der wirklich eine größere Straftat beschreibt. Ein Geschäftspartner hat einen Korruptionsfall gemeldet, in dem mehrere Kollegen aus dem Einkauf verwickelt sein sollen. Außerdem werden mehrere mögliche Zeugen genannt.

Sie fragen sich, wie können Sie bei der Prüfung des Falles vorgehen. Was müssen Sie prüfen, welche Beweise müssen Sie finden? Was sind hier die angemessenen Maßnahmen und wann sollten Sie die interne Prüfung beenden und den Vorgang an Ermittlungsbehörden weitergeben. Wann dürfen bzw. können Sie davon ausgehen, dass dieser Korruptionsfall mit großer Wahrscheinlichkeit stattgefunden hat.

Wie Sie eine Plausibilitätsprüfung durchführen, ist Ihnen bekannt. Wie aber ist die Plausibilitätsprüfung zu dokumentieren?

Wie formulieren Sie den von Ihnen ermittelten Sachverhalt? Welche Inhalte sind hier notwendig? Was darf nicht in den Sachverhalt aufgenommen werden?

Jetzt wäre es gut Übung in der Bearbeitung solcher Meldungen zu haben. Ideal wäre es auch Muster und Vorlagen für die von der Meldestelle zu erstellenden Dokumente zu haben.

Ein Vertiefungsseminar zur Prüfung von Meldungen ist hier die Lösung. Ausführliche und intensive Prüfung von Fällen – auch solchen, die Sie zu dem Seminar eingereicht haben – sowie das Erstellen der notwendigen Dokumentation und Entscheidungsvorlagen.