CSDDD
Die EU-Richtlinie zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten in den Lieferketten (CSDDD) kommt nun doch schneller als so mancher Politiker geglaubt hat.
Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat am 15. März 2024 dem CSDDD (Richtlinie zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten in den Lieferketten) zugestimmt. Die Zustimmung des EU-Parlaments und des Rates Ende April 2024 gilt als sicher.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) muss nach Verabschiedung der EU-Richtlinie innerhalb von 2 Jahren angepasst werden.
Was tun? Erst einmal zurück auf Null und abwarten? Schwierig.
Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten ist nicht nur in der EU nicht mehr aufzuhalten, sondern weltweit.
Die US-Regierung hat ihren Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte aktualisiert und erwartet von Unternehmen, ihre menschenrechtliche Sorgfalt in ihrer gesamten Wertschöpfungskette auszuüben. Das kommt uns doch bekannt vor?
Die Welle der Regelung zu der Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ist nicht mehr aufzuhalten. Abwehren und Ausbremsen von entsprechenden Gesetzesinitiativen macht keinen Sinn.
Die Unternehmen haben die Wahl die Welle entweder „zu reiten“ oder von der Welle fortgespült zu werden.
Das deutsche LkSG sollte baldmöglichst an die EU-Richtlinie angepasst werden. Insbesondere auch deshalb, weil von der EU-Richtlinie nur Unternehmen ab 1000 MA und mehr als 450 Mio. Euro betroffen sein werden – also eine geringere Anzahl von Unternehmen als aktuell noch von dem deutschen LKSG.
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