Teppich

Viele werden diesen oder einen ähnlichen Fall schon einmal erlebt haben.

Ein Mitarbeitender oder Kollege hat dem Einkäufer eines Kunden eine größere „Aufmerksamkeit“ zukommen lassen, um auf diese Weise einen Auftrag zu gewinnen.

Bei der „Aufmerksamkeit“ handeltes es sich um ein Wochenende mit Partner in einem Luxusresort für 5.000, – Euro.

Ein eindeutiger Fall von Korruption.

Was tun?

Gegen den Mitarbeitenden Sanktionen einleiten?

Kündigen? Strafanzeige wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr erstatten?

Bei dem Kunden scheint man von der Bestechung des Einkäufers noch nichts bemerkt zu haben.

Vielleicht wird es auch niemand bemerken. Verlockend dieses Problem erst einmal unter den Teppich z7u kehren. Aus den Augen aus dem Sinn.

Leider funktioniert dies nur für kurze Zeit, dann quellen die Probleme in größerer Dimension wieder unter dem Teppich hervor.

Was also tun?

Handeln Sie unverzüglich. Idealerweise, bevor Ihr Kunde von der Bestechung Kenntnis erlangt hat, z. B. durch einen Hinweis im Hinweisgebersystem. Das könnte sonst dazu führen, dass Sie einen wichtigen Kunden verlieren und Gegenstand von unerfreulichen Presseberichten werden.

Sie müssten sich auch erklären, weshalb sie Korruption in Ihrem Unternehmen dulden.

Wenn Sie sich mit diesem Thema weiter beschäftigen wollen, kontaktieren Sie mich gerne.