Ihr Hinweisgebersystem
So führen Sie Ihr Meldesystem richtig ein!

Compliance Management Systeme im Mittelstand
  • Sie sind ein KMU mit mehr als 50 Mitarbeitenden und von dem neuen Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber direkt betroffen. Jetzt haben Sie die Aufgabe ein Hinweisgebersystem ordentlich einzuführen und umzusetzen, um ein Bußgeld zu vermeiden. Dabei sind verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten, z.B. aus der DSGVO und dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

    Diese Aufgabe sollen Sie mit einem möglichst geringen Budget und ohne allzu großen Aufwand erfüllen.

    Das ist möglich.

    Hier erfahren sie wie das geht!

  • In diesem online Kurs lernen Sie alle Projektschritte für die ordnungsgemäße Umsetzung eines Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen zu identifizieren und rechtssicher umzusetzen. Sie wissen welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind und wie Sie diese erfüllen. Sie erhalten Checklisten für die sofortige Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Ihre Fragen können Sie entweder direkt in dem Live-Webinar stellen oder in den 4 Beratungsstunden, die für Sie exklusiv zur Verfügung stehen.

  • Nach 4 Live-Webinaren à 2 Stunden, wissen Sie was zu tun ist und wie Sie das entspannt und pragmatisch umsetzen.

  • Mein Name ist Astrid Meyer-Krumenacker. Ich bin Rechtsanwältin und nutze meine juristische Basis und langjährige Erfahrung aus verschiedenen Managementfunktionen in der Industrie für die Beratung von mittelständischen Unternehmen.

  • Mit diesen Erfahrungen und Kenntnissen sorge ich dafür, dass mittelständische Unternehmer sich entspannt um ihr Kerngeschäft kümmern können, weil ihr Unternehmen rechtssicher organisiert, ein Compliance Management System eingeführt ist und das juristische Risikomanagement funktioniert. Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Baustein eines guten Compliance Management Systems und unterstützt als Frühwarnsystem die Vermeidung von Compliance Problemen.

  • In meinem Kurs zur richtigen Umsetzung eines Hinweisgebersystems lernen Sie alles was für die ordnungsgemäße und wirksame Einführung eines Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen notwendig ist. Sie erhalten Arbeitshilfen und Tipps für eine Umsetzung mit möglichst geringem Aufwand an Budget und Ressourcen.

    Der Kurs ist ein online Kurs, der live gehalten wird und aus 4 Modulen à 2 Stunden besteht. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Fragen zu stellen. Die Teilnehmerzahl ist auf 6 Personen begrenzt.

    Die online Module werden ergänzt durch 4 Einzelberatungsstunden à 45 Minuten zu jeweils einem der Kursthemen. Die Termine sind frei wählbar.

1.) 1. Modul Grundlagen und „Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem“

  • Was müssen Sie für die Einführung wissen?
    • Anforderungen des Gesetzgebers/mögliche Modelle
    • Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
  • Ihr Projektplan für die Umsetzung

2.) Modul Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates

  • Datenschutz – Anforderungen DSGVO/BDSG
  • Einbeziehung des Betriebsrates
  • Rechtsgrundlage
  • Inhalte für eine Betriebsvereinbarung

3.) Modul: „Kommunikation“

  • Tone from the top
  • Information über das Warum und den Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeitenden
  • Information zur Datensicherheit
  • Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden
  • Kommunikation an Geschäftspartner

4.) Modul: „der richtige Umgang mit einem Hinweis“

  • Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
  • Workflow definieren – Wer tut was?
  • Plausibilitätsprüfung
  • Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
  • Ab wann brauchen Sie Spezialisten für die Ermittlungen?

Ihr Nutzen:

Nach dem Online Seminar können Sie,

  • die Anforderungen aus dem HinSchG umsetzen
  • Ihren Projektplan für die Umsetzung erstellen
  • Direkt mit der Umsetzung loslegen

Das Online Seminar gilt auch als Fachkundenachweis für die mit der Meldestelle „Betraute Person“.

Sie investieren 1950,- Euro zzgl. MwSt.

Dafür bekommen Sie 4 interaktive Live Webinare à 2 Stunden sowie 4 Einzelberatungsstunden à 45 Minuten zu jeweils einem der Kursthemen. Außerdem erhalten Sie Checklisten für Projektplan, Spezifikation, Betriebsvereinbarung und Plausibilitätsprüfung.

Die Präsentation erhalten Sie jeweils direkt nach einem Modul als pdf.

Die Teilnehmerzahl ist auf 6 Personen begrenzt.

Die Kursgebühr ist vor Beginn des Kurses zu zahlen. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Rechnung zugesandt.

  • KURS JUNI
    05.06.2023 – 15.06.2023 – 22.06.2023 – 29.06.2023

    Jeweils von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

  • KURS JULI
    04.07.2023 – 12.07.2023 – 19.07.2023 – 26.07.2023

    Jeweils von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Weitere Termine auf Anfrage.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren sie mich gerne oder vereinbaren Sie ein kostenfreies 30 minütiges Beratungsgespräch.

Über die Referentin

Frau Astrid Meyer-Krumenacker ist Rechtsanwältin in München. Sie verfügt über langjährige Managementerfahrung in verschiedenen Funktionen, wie zum Beispiel Abteilungsleiterin Recht und Versicherungen, Recht und Personal sowie als Chief Compliance Officer. Für einen süddeutschen Verlag ist sie als Autorin zu dem Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tätig.

Als erfahrene Problemlöserin unterstützt sie mittelständische Unternehmen durch die Einführung von Hinweisgebersystemen, Compliance Management Systemen und der Umsetzung der Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettengesetz dabei, ihren unternehmerischen Erfolg zu sichern und Ihre Risiken zu minimieren.

Sie bietet Online-Seminare und Workshops zu verschiedenen Themen aus den Bereichen Compliance, Korruptionsvermeidung, Hinweisgebersysteme und Lieferkettensorgfaltspflichten an.

Der Kurs












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