Sie sind ein KMU mit mehr als 50 Mitarbeitenden und von dem neuen Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber direkt betroffen. Jetzt haben Sie die Aufgabe ein Hinweisgebersystem ordentlich einzuführen und umzusetzen, um ein Bußgeld zu vermeiden. Dabei sind verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten, z.B. aus der DSGVO und dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Diese Aufgabe sollen Sie mit einem möglichst geringen Budget und ohne allzu großen Aufwand erfüllen.
Das ist möglich.
Hier erfahren sie wie das geht!