Sie haben Post

Sie haben Post! – Ein Hinweis ist eingegangen

In Ihrem Meldesystem ist ein Hinweis eingegangen. Was ist jetzt zu tun?

Sie haben ein Seminar für den Erwerb des Fachkundenachweises nach §15 Absatz 2 HinSchG besucht. Sie wissen, das Fristen einzuhalten sind, die Identität des Hinweisgebers zu wahren ist und zunächst auch der Person, die etwas getan haben soll. Sie kennen die Theorie, aber noch nicht die Praxis.

Es ist allerdings der erste Fall der Ihnen gemeldet wird, der wirklich eine größere Straftat beschreibt. Ein Geschäftspartner hat einen Korruptionsfall gemeldet, in dem mehrere Kollegen aus dem Einkauf verwickelt sein sollen. Außerdem werden mehrere mögliche Zeugen genannt.

Sie fragen sich, wie können Sie bei der Prüfung des Falles vorgehen. Was müssen Sie prüfen, welche Beweise müssen Sie finden? Was sind hier die angemessenen Maßnahmen und wann sollten Sie die interne Prüfung beenden und den Vorgang an Ermittlungsbehörden weitergeben. Wann dürfen bzw. können Sie davon ausgehen, dass dieser Korruptionsfall mit großer Wahrscheinlichkeit stattgefunden hat.

Wie Sie eine Plausibilitätsprüfung durchführen, ist Ihnen bekannt. Wie aber ist die Plausibilitätsprüfung zu dokumentieren?

Wie formulieren Sie den von Ihnen ermittelten Sachverhalt? Welche Inhalte sind hier notwendig? Was darf nicht in den Sachverhalt aufgenommen werden?

Jetzt wäre es gut Übung in der Bearbeitung solcher Meldungen zu haben. Ideal wäre es auch Muster und Vorlagen für die von der Meldestelle zu erstellenden Dokumente zu haben.

Ein Vertiefungsseminar zur Prüfung von Meldungen ist hier die Lösung. Ausführliche und intensive Prüfung von Fällen – auch solchen, die Sie zu dem Seminar eingereicht haben – sowie das Erstellen der notwendigen Dokumentation und Entscheidungsvorlagen.