Das Lieferkettengesetz jetzt praxisgerecht und erfolgreich im Mittelstand umsetzen

Wen betrifft das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz, das zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wird auch den Mittelstand direkt betreffen. Die Übertragung der Sorgfaltspflichten auf direkte Lieferanten löst einen Dominoeffekt aus. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz -LkSG), kurz Lieferkettengesetz genannt, wurde am 11. Juni 2021 von dem Deutschen Bundestag verabschiedet. Es ist zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden zum ersten Mal für Unternehmen aller Branchen konkrete Vorgaben für Compliance geschaffen.

Wie größere Unternehmen betroffen sind

Ab dem 01.01.2023 müssen alle Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden die Anforderungen des Lieferkettengesetzes umgesetzt haben.Betroffen sind neben produzierende Unternehmen auch Dienstleister wie zum Beispiel Logistikunternehmen oder Unternehmen der Gebäudereinigung. Die Rechtsform eines Unternehmens ist dabei nicht relevant, so dass das Lieferkettengesetz auf ALLE Organisationen anzuwenden ist, die unternehmerisch tätig sind.

Warum auch kleinere Unternehmen betroffen sind

Das Lieferkettengesetz verpflichtet die betroffenen Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten an ihre direkten Lieferanten weiterzugebenund für die Umsetzung zu sorgen, völlig unabhängig davon, wie viele Mitarbeitende diese Unternehmen haben. Die Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten fließt dann u.a. direkt in die Lieferantenbewertung ein. Die unmittelbaren Lieferanten werden entsprechend in den Lieferverträgen verpflichtet bzw. es werden nur noch solche Lieferanten beauftragt, die diese Pflichten einhalten.

Ich helfe dem Mittelstand das Lieferkettengesetz einfach zu erfüllen und begleite bei der Umsetzung

Ich bin Astrid Meyer-Krumenacker, Rechtsanwältin in München,

Ich verfüge über langjährige Managementerfahrung in verschiedenen Funktionen, wie zum Beispiel Abteilungsleiterin Recht und Versicherungen, Recht und Personal sowie als Chief Compliance Officer. Für einen süddeutschen Verlag bin ich als Autorin zu dem Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tätig.

Als erfahrene Problemlöserin unterstütze ich mittelständische Unternehmen durch die Einführung von Hinweisgebersystemen, Compliance Management Systemen und der Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz dabei, ihren unternehmerischen Erfolg zu sichern und Ihre Risiken zu minimieren.

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Zielgruppe

Mitarbeitende und Leitende der Rechts – und Compliance Abteilung, des Einkaufs, des Vertriebs und des Projektmanagements sowie Menschenrechtsbeauftragte.

Dauer

9:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Referenzen

“Ich habe Frau Astrid Meyer-Krumenacker als kompetente, offene Persönlichkeit kennengelernt, die mit Fachwissen untermauert, strukturiert jedoch gut verständlich selbst schwer verständliche Sachverhalte aufbaut und Lösungen präsentiert. Nach einer Schulung im Bereich Compliance wurde mir innerhalb kurzer Zeit die Notwendigkeit hierfür vermittelt und gleichzeitig ein Konzept zur Umsetzung nahegebracht. Frau Meyer-Krumenacker präsentiert sich kundenorientiert, kompetent und rechtssicher.”

Eva Korwieser
Inhaberin juravi Forderungsmanagement

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