Eine neue Pflicht für viele Unternehmen: Die EU-Entwaldungs-Verordnung. Sind Sie vorbereitet?
Eine neue Pflicht für viele Unternehmen: Die EU-Entwaldungs-Verordnung. Sind Sie vorbereitet?
Nein?
Dann gehören Sie wahrscheinlich zur Mehrheit der Unternehmer. Die Verordnung gilt bereits seit dem 29. Juni 2023 in allen EU-Mitgliedsländern.
Erstaunlich, dass sie so unbemerkt geblieben ist.
Die Verordnung betrifft viele Unternehmen, auch Kleinstunternehmen.
Wer muss handeln?
- Große und mittlere Unternehmen: Umsetzung bis 30. Dezember 2024
- Kleinstunternehmen: Umsetzung bis 30. Juni 2025
Ein mittleres Unternehmen liegt bereits vor, wenn es 2 der folgenden Schwellenwerten überschreitet:
- Bilanzsumme > 5.000.000 EUR
- Nettoumsatzerlöse > 10.000.000 EUR
- Durchschnittliche Beschäftigtenzahl > 50
Kleinstunternehmen sind alle diejenigen, die diese Schwellenwerte nicht erreichen. Der Begriff Kleinstunternehmen ist also wörtlich zu nehmen.
Worum geht es in der Entwaldungs-Verordnung?
Die Verordnung bezieht sich auf bestimmte Rohstoffe wie Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Holz und Soja sowie Produkte, die diese enthalten, damit produziert wurden oder damit gefüttert wurden.
Entscheidend, ob ein Unternehmen von der EU-Entwaldungs-Verordnung betroffen ist, ist das Inverkehrbringen der relevanten Produkte und Erzeugnisse, weniger die Größe eines Unternehmens.
Was ist zu tun?
- Produkte dürfen nicht aus entwaldeten Gebieten stammen oder solche Produkte enthalten (Stichtag für Entwaldung 31. Dezember 2020).
- Unternehmen müssen eine verbindliche Sorgfaltspflichtenerklärung abgeben.
Sind Sie betroffen? Echte Aufklärung ist jetzt gefragt.
Wie bereiten Sie sich darauf vor? 🌱
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