Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) richtig und effizient umsetzen
Eine neue Pflicht für viele Unternehmen: Die EU-Entwaldungs-Verordnung. Sind Sie vorbereitet?
Nein?
Dann gehören Sie wahrscheinlich zur Mehrheit der Unternehmer. Die Verordnung gilt bereits seit dem 29. Juni 2023 in allen EU-Mitgliedsländern.
Erstaunlich, dass sie so unbemerkt geblieben ist.
Die Verordnung betrifft viele Unternehmen, auch Kleinstunternehmen.
Wer muss handeln?
- Große und mittlere Unternehmen: Umsetzung bis 30. Dezember 2025
- Kleinstunternehmen: Umsetzung bis 30. Juni 2026
Ein mittleres Unternehmen liegt bereits vor, wenn es 2 der folgenden Schwellenwerten überschreitet:
- Bilanzsumme > 5.000.000 EUR
- Nettoumsatzerlöse > 10.000.000 EUR
- Durchschnittliche Beschäftigtenzahl > 50
Kleinstunternehmen sind alle diejenigen, die diese Schwellenwerte nicht erreichen. Der Begriff Kleinstunternehmen ist also wörtlich zu nehmen.
Worum geht es in der Entwaldungs-Verordnung?
Ab dem 30. Dezember 2025 gelten die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für große und mittlere Unternehmen. Betroffen sind alle Unternehmen, die mit bestimmten Rohstoffen wie Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja oder Holz handeln oder daraus Produkte herstellen. Sie müssen künftig nachweisen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind – andernfalls dürfen die betroffenen Rohstoffe und Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Insgesamt sind in der EU rund 370.000 Unternehmen betroffen.
Was heißt das konkret?
Unternehmen müssen ihre Lieferketten rückverfolgbar gestalten und entwaldungsfreie Herkunft durch geeignete Nachweise belegen – inklusive geografischer Verortung der Anbauflächen. Produkte, die diesen Nachweis nicht erfüllen, dürfen ab dem Stichtag nicht mehr verkauft oder importiert werden. Fehlende Vorbereitung kann zu Lieferstopps, Bußgeldern und Reputationsrisiken führen.
Erfahren Sie in diesem Online-Seminar wie Sie betroffen sind und welche Maßnahmen jetzt zu ergreifen sind.
Die Verordnung bezieht sich auf bestimmte Rohstoffe wie Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Holz und Soja sowie Produkte, die diese enthalten, damit produziert wurden oder damit gefüttert wurden.
Entscheidend, ob ein Unternehmen von der EU-Entwaldungs-Verordnung betroffen ist, ist das Inverkehrbringen der relevanten Produkte und Erzeugnisse, weniger die Größe eines Unternehmens.
Was ist zu tun?
- Produkte dürfen nicht aus entwaldeten Gebieten stammen oder solche Produkte enthalten (Stichtag für Entwaldung 31. Dezember 2020).
- Unternehmen müssen eine verbindliche Sorgfaltspflichtenerklärung abgeben.
Sind Sie betroffen? Echte Aufklärung ist jetzt gefragt.
Wie bereiten Sie sich darauf vor?
Online-Seminar
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) richtig und effizient umsetzen
Das Online-Seminar richtet sich an Projektleitung und Umsetzungsverantwortliche für die EUDR, insbesondere Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Einkauf, Logistik, Zoll, Qualitätsmanagement, Compliance und (Corporate) Sustainability, aber auch Geschäftsführung. Dieses Online-Seminar für eine erfolgreiche Umsetzung im Mittelstand ist auch inhouse buchbar.