Die untergesetzliche Optimierung des Lieferkettengesetzes

Das Aussetzen des Lieferkettengesetzes ist offensichtlich vom Tisch.

Jetzt soll es praxisnah gestaltet werden.

Der Begriff „unterirdisch“ ist allgemein bekannt. Aber was Bitte soll „untergesetzlich“ bedeuten?

Untergesetzlich bedeutet offensichtlich, dass das Gesetz selbst nicht geändert wird.

Stattdessen soll das BAFA zukünftig praxisorientiert arbeiten und, wie auch in der CSDDD (EU-RiLi zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette) vorgesehen, einen risikobasierten Ansatz verfolgen.

Außerdem sollen Mustervertragsklauseln und Fragebögen ausgearbeitet und den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Unterstützung ist vorgesehen für die Bewertung von Zertifizierungen. Hier sollen Informationen zur Anerkennung von Zertifizierungen veröffentlicht werden.

Unklar ist, in welchem Zeitrahmen diese Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt werden sollen.

Nicht geplant ist leider die Anpassung des Schwellenwertes für betroffene Unternehmen an die Regelungen des CSDDD. Durch die Reduzierung des Schwellenwertes auf 1000 Mitarbeitende und 450 Millionen Euro Umsatz, würde eine erhebliche Zahl der deutschen Unternehmen vom Lieferkettengesetz nicht mehr direkt betroffen sein. Dies wäre eine wirkliche Erleichterung für den Mittelstand.

Hoffen wir, dass die „untergesetzliche Optimierung“ nicht unterirdisch umgesetzt wird.

Sie wollen das Lieferkettengesetz in Ihrer Lieferkette nachhaltig und praxisnah umsetzen? Dann profitieren Sie von meiner Erfahrung und kontaktieren Sie mich gerne unter info@amk-law.de