Deutschland ist mal wieder führend.
Aber die EU wird uns hierbei mit Sicherheit übertreffen.
Zu dem Zeitpunkt seines „In-Kraft-Tretens“ ist das deutsche Lieferkettengesetz das weltweit ambitionierteste Gesetz zu der Durchsetzung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten.
In § 2 Absatz 2 LkSG sind 11 spezifische Menschenrechte aufgezählt sowie eine Generalklausel für den Fall, dass durch ein Tun oder pflichtwidriges Unterlassen in besonders schwerwiegender Weise ein in § 2 Absatz 2 Nummer 1-11 LkSG aufgelistetes Menschenrecht offensichtlich rechtswidrig beeinträchtigt wird.
Aber es zeichnet sich bereits jetzt schon ab, dass das anspruchsvolle deutsche Gesetz von der zukünftigen „EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit“ bei weitem übertroffen werden wird.
Insofern ist das Lieferkettengesetz jetzt eine gute Vorbereitung auf die kommenden Herausforderungen.
Unternehmen, die bereits die Anforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes umgesetzt haben, werden sich mit der Erfüllung der Anforderungen aus der dann in nationales Recht transferierten EU-Richtlinie sehr viel leichter tun und möglicherweise hierdurch einen Wettbewerbsvorteil erlangen können.
Bleiben Sie pragmatisch.
Schaffen Sie ein Bewusstsein für Ihre Anforderungen
und beginnen Sie mit der Umsetzung.